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Der Gründerzuschuss: Finanzielle Hilfe von der Agentur für Arbeit

Der Gründerzuschuss: Finanzielle Hilfe von der Agentur für Arbeit

Die Gründe für eine Selbstständigkeit sind vielfältig. Zahlreiche Existenzgründer entscheiden sich beispielsweise für diesen Schritt, weil sie den Weg aus der Arbeitslosigkeit suchen. In diesem Fall ist es überaus sinnvoll, sich über den Gründerzuschuss zu informieren. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für frische Selbstständige, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgeht. Es ist allerdings gar nicht mal so einfach, den Zuschuss zu erhalten. Im Bileicoblog erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie den Gründerzuschuss beantragen.

Der Beitrag im Überblick

Wie hoch ist der Gründerzuschuss?

Wieso zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Gründerzuschuss?

Wer hat Anspruch auf den Gründerzuschuss?

Wie beantrage ich den Gründerzuschuss?

 

Wie hoch ist der Gründerzuschuss?

Die Bezeichnung „Zuschuss“ lässt schon erahnen, dass es sich hierbei weniger um eine millionenschwere Investition und mehr um eine kleine Finanzspritze von Seiten der Agentur für Arbeit handelt. Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und den Gründerzuschuss erhalten, können sich auf folgende finanzielle Unterstützung freuen:

  • 6 Monate lang Arbeitslosengeld I + 300 Euro
  • Weitere 9 Monate 300 Euro (unter Wegfall des ALG I)

 

Ziel vom Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit ist es, den Existenzgründer in der ersten Phase der Selbstständigkeit eine Deckung der Lebenshaltungskosten zu garantieren. Wenn Sie den Zuschuss beantragen und auch erhalten, bedeutet das nicht, dass Sie sich nun auf die faule Haut legen und vom Geld vom „Amt“ leben können. Wer auf der Karriereleiter nach oben klettern will, muss selbst anpacken.

 

Wieso zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Gründerzuschuss?

Ganz einfach: Jeder Arbeitslose in Deutschland ist der Agentur für Arbeit einer zu viel. Bei dem Gründerzuschuss handelt es sich um eine „Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung“, die den Arbeitssuchenden den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Wer nun denkt, dass das Arbeitsamt mit Geld um sich schmeißt, um möglichst viele Arbeitslose loszuwerden, der irrt sich. Die Anzahl der verfügbaren Zuschüsse ist weitaus geringer als die der Bewerber. Wer den Gründerzuschuss erhalten will, muss

  • gewisse Voraussetzungen erfüllen
  • gut vorbereitet sein

 

Wer hat Anspruch auf den Gründerzuschuss?

Der Gründerzuschuss richtet sich explizit an arbeitslose Menschen. Doch auch Angestellte, die sich selbstständig machen wollen, können unter Umständen von dieser finanziellen Unterstützung profitieren. Wichtig ist, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Sie sind mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet
  • Sie haben noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder können eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nachweisen
  • Sie können benötigte Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Selbstständigkeit aufweisen
  • Sie können der Agentur für Arbeit eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen
  • Sie werden die angestrebte Selbstständigkeit in Vollzeit ausüben
  • Die letzte Förderung durch einen Gründerzuschuss liegt mindestens 24 Monate zurück

 

Hinweis: Die Agentur für Arbeit ist bemächtigt, Sie zu Seminaren zu schicken, um Sie besser auf die Selbstständigkeit vorzubereiten.

 

Wie beantrage ich den Gründerzuschuss?

Wer eine Existenzgründung plant und den Zuschuss der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen will, muss sich an seinen zuständigen Sachbearbeiter wenden. Dieser händigt dann den Antrag aus und gibt unter Umständen auch ein paar Tipps für die folgenden Schritte. Die (erfolgreiche) Beantragung vom Gründerzuschuss ist nämlich alles andere als ein Spaziergang. Die Zahl der bewilligten Zuschüsse geht nämlich immer weiter zurück. Während es 2014 noch durchschnittlich 26.750 Zuschüsse pro Monat waren, waren es 2015 nur noch 26.500. Mit einem weiteren Rückgang ist zu rechnen.

 

Zur Beantragung des Gründerzuschusses sind die folgenden Schritte notwendig:

  • Businessplan erstellen
  • Antrag stellen
  • Tragfähigkeit der Geschäftsidee nachweisen (beispielsweise mithilfe der IHK, Handwerkskammer oder eines privaten Dienstleisters)
  • Auf das anschließende Gespräch vorbereiten

 

Da der Gründerzuschuss sehr begehrt ist, ist eine gute Vorbereitung das A und O. Besonders im Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie durch gute Argumentation und Überzeugung brillieren. Dieser wird nämlich immer darum bemüht sein, Ihnen eine Angestelltenarbeit zu vermitteln. Befassen Sie sich dementsprechend intensiv mit der Frage, warum Sie sich unbedingt selbstständig machen wollen. Eine schlüssige Argumentation ist hier genauso wichtig wie das Darlegen von Fachkenntnissen, die Sie in einer Selbstständigkeit optimal umsetzen können.

 

Tipp: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist es immer ratsam, um eine schriftliche Bestätigung zu beten. Mit dieser haben Sie bessere Chancen, Einspruch einzulegen.

 

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Gründerzuschuss gemacht? Wurde er Ihnen bewilligt? Können Sie den anderen Lesern hilfreiche Tipps und Tricks verraten? Nutzen Sie die Kommentarfunktion vom Bileicoblog für einen fruchtbaren Austausch.

 

Foto: © www.pixabay.com 

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